Unternehmenssteuerrecht der Vereinigten Arabischen Emirate
Teil 2: Das Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten
In diesem zweiten Teil unserer Blog-Beiträge zum «Unternehmenssteuerrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten» gehen wir auf das Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) ein, das die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) am 5. November 2022 in Abu Dhabi unterzeichnet haben. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen DBA um. Hintergrund hierzu war, dass die DBA in der Vergangenheit in gewissen Fällen zu Steuerschlupflöchern geführt haben. Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem ergänzt es die Bestimmung über das Verständigungsverfahren entsprechend dem Mindeststandard. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
Hintergrund
BEPS-Projekt
BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dem BEPS-Projekt haben sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Am 5. Oktober 2015 wurden die Endergebnisse des BEPS-Projektes verabschiedet und ein Aktionsplan mit 15 konkreten Massnahmen veröffentlicht. Einige der Aktionspunkte gelten als neue Mindeststandards, zu deren Einhaltung sich alle Mitgliedstaaten verpflichten, so zum Beispiel die Verhinderung von Missbrauch des Abkommens und die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren. Angesichts der Tatsache, dass sowohl die Schweiz als auch die VAE jeweils die Mindeststandards aus dem Projekt umsetzen, erforderte dies in der Folge eine Anpassung des entsprechenden DBA.
Multilaterales Instrument
Ein wichtiges Element dabei ist das auf das BEPS-Projekt zurückzuführende Multilaterale Instrument (MLI). Durch dieses Übereinkommen wurden gewisse Mindeststandards für bestehende und zukünftig abzuschliessende DBA eingeführt, die eine gleichmässige Besteuerung in allen Mitgliedsstaaten gewährleisten sollen. Statt einer in der Regel langwierigen bilateralen Verhandlung von Änderungen der DBA auf Einzelfallbasis können die Mitgliedsstaaten ihre Verhandlungen mit den jeweiligen Vertragspartnern auf Basis der vorgegebenen Standards führen, entsprechende Adaptierungen vornehmen und diese geänderten DBA unterfertigen und ratifizieren.
Fazit und Ausblick
Mit dem vorliegenden Änderungsprotokoll kommen die Schweiz und die VAE ihren Pflichten zur Umsetzung der Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Bezug auf das zwischen ihnen seit 2012 bestehende DBA nach. Insbesondere für Unternehmen mit Bezug zur Schweiz und zu den VAE ist es empfehlenswert, zu prüfen, ob sich aus den Änderungen, insbesondere der Missbrauchsklausel, ein Anpassungsbedarf für bestehende (Gesellschafts-)Konstruktionen ergibt, damit allfällige Vorteile aus dem DBA weiterhin beansprucht werden können.
In Teil 3 unserer Reihe werden wir Ihnen die Unternehmenssteuer der VAE vorstellen, die ab dem 1. Juni 2023 erhoben wird.