Banking & Finance2023-11-30T11:34:05+01:00

SCHWERPUNKTE

Wir bauen die Brücken für Sie

Wir kombinieren juristische Kompetenz mit persönlicher Beratung und unternehmerischem Denken.

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Banking &
Finance

Der Finanzdienstleistungssektor zählt zu den am strengsten regulierten Wirtschaftsbereichen. Die Veränderungen in den globalen Finanzmärkten stellen die Finanzdienstleister stetig vor neue Herausforderungen. Sie müssen Geschäftsprozesse und Produkte optimieren, um sich im Wettbewerb zu differenzieren und dabei aktuelle und zukünftige regulatorische wie auch gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dies gilt insbesondere, wenn man sich auf dem internationalen Finanzmarkt betätigen möchte. Wir beraten Unternehmen wie Banken, Vermögensverwalter, Fonds, Versicherungen, Family Offices und Initiatoren von Kapitalanlagen und helfen ihnen, in internationalen Märkten optimal aufgestellt zu sein, wobei unser Schwerpunkt auf Europa und dem Mittleren Osten liegt.

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Der Finanzdienstleistungssektor zählt zu den am strengsten regulierten Wirtschaftsbereichen. Die Veränderungen in den globalen Finanzmärkten stellen die Finanzdienstleister stetig vor neue Herausforderungen. Sie müssen Geschäftsprozesse und Produkte optimieren, um sich im Wettbewerb zu differenzieren und dabei aktuelle und zukünftige regulatorische und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dies gilt insbesondere, wenn man sich auf dem internationalen Finanzmarkt betätigen möchte. Wir beraten Unternehmen wie Banken, Vermögensverwalter, Fonds, Versicherungen, Family Offices und Initiatoren von Kapitalanlagen und helfen ihnen, in internationalen Märkten mit dem Schwerpunkt auf Europa und den Mittleren Osten optimal aufgestellt zu sein.

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LEISTUNGEN

Unsere Expertise im Investmentrecht umfasst die investmentspezifische und steuerliche Beratung bei der Konzeption, Errichtung, Verwaltung und dem Vertrieb von Investmentvermögen sowie die Vertretung im Erlaubnis- bzw. Registrierungsverfahren von Kapitalverwaltungsgesellschaften gegenüber Behörden.

Wir unterstützen unsere Mandanten im gesamten Prozess der Gründung und Errichtung von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, zu welchem Zweck wir die erforderlichen bankaufsichtsrechtlichen Bewilligungen bei den zuständigen Bankaufsichtsbehörden einholen. Ebenso beraten wir bei der Umsetzung und Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und weiterer Folgepflichten hinsichtlich der Erbringung von Bank- sowie Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten.

Als eine von wenigen Kanzleien in Zürich sind wir darüber hinaus auf die Durchführung von Freistellungsverfahren spezialisiert, die den Schweizer Kreditinstituten und regulierten Vermögensverwaltern den Marktzugang nach Deutschland ermöglichen. Dank unserer Erfahrungen mit den Bankaufsichtsbehörden beider Länder können wir eine effiziente Abwicklung der Anträge für unsere Mandanten gewährleisten. Im Jahr 2017 haben wir die erste erteilte Freistellung im sogenannten „vereinfachten Freistellungsverfahren“ für eine Schweizer Privatbank in Deutschland erwirkt und zählen indes zu den erfahrensten Kanzleien auf diesem Gebiet.

Hinsichtlich der Geschäftsbeziehung zwischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten mit ihren Kunden, ist unsere Beratung umfassend. Beispielsweise zu Fragen des Bankvertragsrechts und Bankgeheimnisses, des Zahlungsverkehrs, der Geldwäscheprävention oder Einlagensicherung. Wir unterstützen den Client Onboarding Prozess wie auch die notwendigen Aufklärungs- und Hinweispflichten bei Beratungsgesprächen. Darüber hinaus erarbeiten und überprüfen wir Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige handelsübliche Dokumentationen. Weitere Kernkompetenzen von uns umfassen die Beratung im E-Geld Bereich, Zahlungsverfahren im Internet und das Verbraucherschutzrecht.

Im Rahmen des Börsenrechts beraten wir unsere Mandanten in allen juristischen Aspekten der öffentlichen Kapitalbeschaffung und unterstützen insbesondere bei der Due Diligence, dem Entwerfen der Emissions- und Kontierungsprospekte sowie bei der Erarbeitung der Vertragsdokumentation.

Vor dem Hintergrund des andauernden technologischen Wandels in der Finanzindustrie liegt einer unserer Beratungsschwerpunkte im Bereich der Finanztechnologien (FinTech). FinTech umfasst ein breites Spektrum an innovativen technologiebasierten Finanzdienstleistungen, wie z.B. elektronische Währungen z.B. Kryptowährungen, Cryptoexchange, Cryptobrokerage, Crowdfunding, digitale Zahlungssysteme, Blockchain-Technologien u.v.m.

Unser Service umfasst dabei vor allem die Prüfung der Einhaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen durch neue Geschäftsmodelle, die Vertretung unserer Mandanten in regulatorischen Bewilligungsverfahren, die rechtliche Beratung bei Gründungen sowie Durchführung von Finanzierungsrunden mittels ICO/TGE (Initial Coin Offering / Token Generating Event) sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten im Bereich des Geldwäscherechts. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei datenschutzrechtlichen Fragen sowie im Bereich des IT-Rechts.

Unsere Dienstleistungen auf diesem Gebiet richten sich vor allem an traditionelle Finanzdienstleister, aber auch an Technologieunternehmen, Investoren sowie vielversprechende FinTech-Startups.

Die Mergers & Acquisitions (M&A) Beratung im Finanzsektor ist eine weitere Kernkompetenz der Pontinova Law. Wir begleiten transaktionsbezogen Institute und Investoren bei Akquisitionen, Fusionen, Portfoliotransfers sowie gesellschaftsinternen Umstrukturierungen und Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Dazu zählt die Durchführung von Due Diligence Prüfungen, bei denen wir speziellen Fokus auf Branchenspezifika legen. Die Erstellung, Revision und Verhandlung maßgeschneiderter Aktienkaufverträge und Verträge über den Kauf von Vermögenswerten werden ebenfalls zentral behandelt.
Hierbei beraten wir ausserdem zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, wie etwa der Haftung und Verantwortung von Leitungsorganen sowie umfassend zu Compliance bezogenen Sachverhalten. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die notwendige aufsichtsrechtliche Kommunikation mit Behörden.

„Der intuitive Geist ist ein Geschenk und der rationale Verstand ein treuer Diener. Wir haben eine Gesellschaft erschaffen, die den Diener ehrt und das Geschenk vergessen hat.“

Albert Einstein

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